Dein Weg zur Campanmeldung
Auf regulärem Weg zum GrevenGrass e.V. Camp angemeldet bist Du, wenn die Anmeldung bestätigt wurde und wenn der vollständige Betrag mit Anmeldenummer (!) auf unserem Vereinskonto eingegangen ist. Die verfügbaren Plätze werden vergeben in Reihenfolge der Anmeldung. Wenn das Campgelände ausgebucht ist, werden wir das zeitnah auf der Homepage veröffentlichen.
Campregeln GrevenGrass e.V. Festival
Wir bitten Euch herzlich, diese weitgehend selbstverständlichen und gänzlich wohl überlegten Regeln zu beherzigen. Sie sind in dieser Form Beschluss der Mitglieder-Jahreshauptversammlung 2026.
Die Campregeln beziehen sich auf den Bereich
- Campwiese
- Schotterplatz (vor der Rezeption erste Einfahrt rechts)
- Parkbereiche vor dem Hallenbad.
Nachmeldungen erfrage bitte bei roland[dot]post[ät]hotmail.de.
Bitte beachtet auch, dass wir nach erfolgter Buchung leider keine Retouren der Beträge mehr veranlassen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Zufahrt zum Campgelände
Auf dem Gelände verbleiben nur für an der Rezeption eingecheckte und per Einweisung platzierte Fahrzeuge und Zelte. Fahrzeuge ohne Campnachweis sind unverzüglich nach dem Auspacken vom Gelände (Wiese, Schotterplatz und Parkplatz Hallenbad) zu entfernen. Es stehen außerhalb, z.B. fußläufig am Bahnhof, kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Wer körperliche Einschränkungen oder sonstige offensichtlich begründete Anliegen hat, die das Einhalten einzelner Regeln erschweren, meldet sich bitte bei Anreise beim Verein!
Der Stellplatz wird zugewiesen, es besteht kein Anspruch auf spezielle Plätze. Die Platzierung erfolgt ausschließlich durch dafür vom Vereinsvorstand autorisierte Personen und durch die Zufahrt an der Rezeption.
Ist die Rezeption nicht besetzt, keinesfalls selbständig aufs Gelände fahren: Außerhalb des Geländes bestehen genügend Parkplätze, um die Zeit bis zur Öffnung der Rezeption zu überbrücken.
Wir bemühen uns, die Einfahrt in den Kernzeiten von Donnerstag - Samstag, 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr durchgehend zu ermöglichen. Außerhalb dieser Zeiten meldet Euch bitte beim Verein und habt ggf. etwas Geduld.
Wer auf den Bereichen des Geländes oder auf dem Parkplatz des Hallenbades ohne den Nachweis der Anmeldung campt oder parkt, läuft Gefahr, eine Verwarnung der Stadt Greven zu erhalten oder sogar, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Verhaltensregeln
Die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln sind für alle verbindlich, die das Camp nutzen oder des Festivalgelände besuchen.
Das GrevenGrass e.V. Camp ist keine gewerblich betriebene Campinganlage. Es kann kein Standard wie auf einem solchen Platz erwartet werden.
Sämtliche Anlagen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Wenn etwas fehlt oder defekt ist, scheut Euch nicht, den Verein freundlich darauf hin zu weisen, damit wir ggf. für Abhilfe sorgen können.
- 1 Öffnungszeit des GrevenGrass e.V. Camps
Die Bereitstellung der vorgesehenen Infrastruktur erfolgt ab Pfingstfreitag, 12:00 Uhr. Darauf besteht kein Anspruch. Das Campgelände ist zu verlassen bis Pfingstmontag um 15:00 Uhr.
- 2 Aufenthaltsrecht
Der Aufenthalt im Camp ist Campern und Besuchern des Festivals gestattet. Die Übernachtung im Camp ist nur nach Entrichtung des entsprechenden Entgeltes zulässig. In der Zeit der Nachtruhe (siehe unten) dürfen sich nur Übernachtungsgäste im Camp aufhalten.
- 3 Veranstaltungsgelände “Greven an die Ems”
Greven Marketing e.V. stellt das Veranstaltungsgelände “Greven an die Ems” zur Verfügung. Der Besuch des Geländes ist kostenfrei. Der Betreiber der Freiluftgaststätte stellt seine Leistungen zu seinen Entgelten zur Verfügung. Das Betreten des Bühnenbereiches ist nur mit Erlaubnis des Veranstalters zulässig. Es ist nicht erlaubt, alkoholische Getränke mit auf das Veranstaltungsgelände zu nehmen.
- 4 Hausrecht
Der Veranstalter GrevenGrass e.V. übt das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Besuchende und Campende bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, gegen allgemeine Gesetze oder im Falle der Belästigung Anderer vom Platz zu verweisen. Im Falle der Verweisung erfolgt keine Rückvergütung.
- 5 Minderjährige
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Minderjährige, die das Gelände nutzen. Da es sich um ein öffentlich zugängliches Gelände ohne Einlasskontrolle handelt, entfällt die Pflicht wie für Veranstalter öffentlicher Tanzveranstaltungen.
- 6 Aufbau und Nutzung der Stell-/Zeltplätze
Alle Fahrwege sind Rettungswege, diese sind immer freizuhalten. Wer aufgefordert wird, seinen Campraum entsprechend anzupassen ist gehalten, dem umgehend Folge zu leisten.
- 7 Nachtruhe
Der Beginn der Nachtruhe ist in den Nächten auf Samstag und auf Sonntag ab 03:00 Uhr, in allen anderen Nächten ab 01:00 Uhr festgesetzt.
- 8 Musizieren
Musiziert werden darf außerhalb des festen Bühnenprogramms sehr gern. Allerdings nur auf nicht elektrisch verstärkten Instrumenten mit entsprechendem Lautstärkeniveau. Es kann ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter auch außerhalb der Nachtruhe beendet werden. Auf Nachbargruppen, Camper und Anwohner ist Rücksicht zu nehmen.
- 9 Offenes Feuer, Benutzung von Gas- oder Holzkohlegrills
Gräben und Feuerstellen dürfen nicht ausgehoben werden. Feuerstellen oder Kohle- und Gasgrills sind nur mit Zustimmung des Veranstalters am zugewiesenen Platz gestattet. Geeignete Löschmittel sind bereitzustellen. Diese Erlaubnis kann vom Veranstalter jederzeit ohne Angaben vor Gründen widerrufen werden. Eine solche Erlaubnis befreit die Betreibenden in keiner Weise von auch nur einzelnen Aspekten der damit verbundenen Sorgfaltspflicht und der vollumfänglichen Haftung im Schadensfalle. Sollte eine allgem. Gesetzgebung einen Betrieb nicht zulassen, gilt eine etwaige Zustimmung des Veranstalters wie nicht erteilt. Die Kenntnis über die Zulässigkeit ist von Betreibenden selbst einzuholen. Eine Feuerstelle ist nach Benutzung von Rückständen zu reinigen. Ausgebrannte Asche oder Grillkohle darf nicht auf dem Boden oder im Müllcontainer entsorgt werden, diese ist in die Feuerschale des Vereins auf dem Gelände zu bringen.
- 10 Tiere
Haustiere sind erlaubt und so zu halten, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht und niemand belästigt oder geängstigt wird. Fäkalien sind sofort zu beseitigen. Hunde sind an der Leine zu halten.
- 11 Elektrische Anlagen
Das elektrische Netz und die Absicherung sind lediglich auf 2,5 Ah ausgelegt, d.h. Geräte (einzeln oder über Verteilersteckdosen zusammengeschaltet) mit einer Leistungsaufnahme von über 500W pro Abnahmestelle dürfen nicht betrieben werden! Mikrowellengeräte, Backöfen, elektrische Grills etc. dürfen nicht betrieben werden. Ausnahmen werden nur mit Zustimmung des Veranstalters, die vor dem Betrieb einzuholen ist, gestattet.
- 12 Sanitäranlagen
Es werden Toiletten zur Verfügung gestellt. Außerdem besteht die Möglichkeit, zu festgelegten Zeiten im benachbarten Hallenbad die Duschen zu nutzen.
Alle Sanitäranlagen sind so zu verlassen, wie Ihr sie vorfinden möchtet.
- 13 Abfall
Die Entsorgung von Campabfällen in oder neben den Abfallkörben auf dem Gelände sind nicht erwünscht. Auf dem Gelände befindet sich ein Abfallcontainer. Papier- und Glasbehälter befinden sich auf dem Schotterplatz. Asche gehört in die zentrale Feuerschale des Veranstalters. Campabfälle sind getrennt zu entsorgen und sofern hierfür kein entsprechender Behälter auf dem Gelände vorhanden ist, bei Abreise mitzunehmen. Das Entleeren von Toilettenbehältern aus Wohnwagen/Wohnmobilen, ist nicht gestattet.
- 14 Verhalten bei Abreise, Schäden
Der Stell-/Zeltplatz muss von Abfällen, Holzresten, Häringen etc. gesäubert werden. Campnutzer haften für durch sie verursachte Schäden. Diese sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.
- 15 Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter GrevenGrass e.V. sowie seine Handlungsbevollmächtigten haften nicht für Personen- oder Sachschäden oder abhanden gekommene Gegenstände. Sollte durch höhere Gewalt oder aus technischen Gründen das Camp geschlossen werden müssen, bestehen keine Regressansprüche.
Greven, 07.02.2026, GrevenGrass e.V.