Verhaltensregeln
Die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln sind für alle Besucher des Camps und des Festivalgeländes verbindlich.
Wichtiger Hinweis:
Das GrevenGrass Camp ist keine gewerblich betriebene Campinganlage, daher kann kein Standard wie auf einem solchen Platz erwartet werden. Es werden sanitäre Anlagen (WC, Duschen, Waschräume) sowie Müllcontainer bereitgestellt. Eine Versorgung mit Elektrizität kann nur auf einem begrenzten Teil der Stell-/Zeltplätze sichergestellt werden. Die Absicherung des elektrischen Netzes lässt den Betrieb von elektrischen Anlagen, die mehr als 1,2 kW Strom verbrauchen, nicht zu (näheres unten). Ein Rechtsanspruch auf Versorgung mit Elektrizität besteht nicht.
§ 1 Aufenthaltsrecht
Der Aufenthalt im Camp ist jedem Besucher des Festivals gestattet. Die Übernachtung im Camp ist nur nach Entrichtung des entsprechenden Entgeltes zulässig. In der Zeit der Nachtruhe (siehe unten) dürfen sich nur Übernachtungsgäste im Camp aufhalten.
§ 2 Öffnungszeit des GrevenGrass Camps
Das Camp öffnet am Pfingstfreitag, 12:00 Uhr. Das Camp schließt am Pfingstmontag um 15:00 Uhr.
§ 3 Aufbau und Nutzung der Stell-/Zeltplätze
Es gibt keine Reservierung für bestimmte Stell-/Zeltplätze. Die Stell-/Zeltplätze werden vom Veranstalter zugewiesen. Das Camp darf nur zum Auf-/Abbau oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters mit Autos befahren werden. Gräben und Feuerstellen dürfen nicht ausgehoben werden.
§ 4 Abstellen von Autos
Autos müssen grundsätzlich auf den Parkflächen abgestellt werden. Nur wenn das Fahrzeug zum Übernachten genutzt wird, kann es auf demStell-/Zeltplatz verbleiben. Alle Fahrwege sind Rettungswege, diese sind immer freizuhalten.
§ 6 Verhalten bei Abreise, Schäden
Der Stell-/Zeltplatz muss von Abfällen, Holzresten, Heringen etc. gesäubert werden. Der Campnutzer haftet für durch ihn verursachte Schäden.
§ 7 Offenes Feuer, Benutzung von Holzkohlegrills
Lagerfeuer sind nur in Feuerkörben-/schalen erlaubt. Geeignete Löschmittel sind bereitzustellen. Die Feuerstelle ist nach Benutzung von Rückständen zu reinigen. Ausgebrannte Asche oder Grillkohle darf nicht auf dem Boden oder im Müllcontainer entsorgt werden, diese ist in die Feuerschale am Campeingang zu bringen.
§ 8 Tiere
Haustiere (Hunde, Katzen etc.) sind erlaubt und so zu halten, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht und niemand belästigt wird. Fäkalien sind durch den Besitzer/Halter sofort zu beseitigen. Hunde sind ggf. an der Leine zu halten.
§ 9 Jamsessions
Jamsessions dürfen nur auf nicht elektrisch verstärkten Instrumenten mit entsprechendem Lautstärkeniveau gehalten und ggf. vom Veranstalter in eigenem Ermessen beendet werden. Auf Nachbargruppen, Campbewohner und Anwohner des Ortes ist Rücksicht zu nehmen.
§ 10 Nachtruhe
Der Beginn der Nachtruhe ist in den Nächten auf Samstag und auf Sonntag ab 03:00 Uhr, in der Nacht auf Montag ab 01:00 Uhr festgesetzt.
§ 11 Elektrische Anlagen
Mikrowellengeräte, Backöfen, elektrische Grills etc. dürfen nicht betrieben werden. Ausnahmen werden nur mit Zustimmung des Veranstalters, die vor der Anreise einzuholen sind, gestattet. Das elektrische Netz und die Absicherung sind lediglich auf 6 Ah ausgelegt, d.h. Geräte (einzeln oder über Verteilersteckdosen zusammengeschaltet) mit einer Leistungsaufnahme von 1,2 kW dürfen nicht betrieben werden
§ 12 Sanitäranlagen / Müll
Sämtliche Anlagen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Verlasst die Sanitäranlagen so, wie Ihr sie vorzufinden wünscht. Müll ist in Papier, Kunststoff, Restmüll und Glas zu trennen und sofern hierfür kein entsprechender Müllbehälter auf dem Gelände vorhanden ist, bei Abreise mitzunehmen. Papier und Glasbehälter, befinden sich auf dem Parkplatz. Das Entleeren von Toilettenbehältern aus Wohnwagen/Wohnmobilen, ist nicht gestattet.
§ 13 Veranstaltungsgelände “Greven an die Ems”
Greven Marketing stellt das Veranstaltungsgelände “Greven an die Ems” zur Verfügung. Der Besuch des Geländes ist kostenfrei. Der Betreiber der Freiluftgaststätte stellt seine Leistungen zu seinen Entgelten zur Verfügung. Das Betreten des Bühnenbereiches ist nur mit Erlaubnis des Veranstalters zulässig. Es ist nicht erlaubt, alkoholische Getränke mit auf das Veranstaltungsgelände zu nehmen.
§ 14 Hausrecht
Der Veranstalter GrevenGrass e.V. übt das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Campteilnehmer bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen oder allgemeine Gesetze vom Platz zu verweisen. Im Falle der Verweisung erfolgt keine Rückvergütung.
§ 15 Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nicht für Personen-/Sachschäden oder abhanden gekommene Gegenstände. Sollte durch höhere Gewalt oder aus technischen Gründen das Camp geschlossen werden müssen, bestehen keine Regressansprüche.
Greven, 01.11.2012, GrevenGrass e.V.